Ablauf und Kosten

Ablauf:

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per Email. Sollte ich nicht direkt ans Telefon gehen, werde ich Sie zeitnah zurückrufen. Das Erstgespräch dient als ein erstes Kennenlernen und der Schilderung Ihres Anliegens. Danach beginnt die probatorische Phase, in der wir gemeinsam die Ziele für die Therapie festlegen, eine gründliche Diagnostik sowie eine detaillierte Anamnese erfolgt. Die probatorische Phase ist zunächst unverbindlich und wir können uns gemeinsam kennenlernen und entscheiden, ob wir uns eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellen können.

Ist der Entschluss gefasst, dass Sie die Therapie bei mir beginnen möchten, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Eine Therapiestunde dauert 50min und findet normalerweise wöchentlich statt. Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell.


Kosten:

Ich übernehme in meiner Praxis Privatpatienten und Selbstzahler. Mein Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

•  Private Krankenkassen:
Die Kosten werden in der Regel vollständig oder zum größten Teil von der privaten Versicherung oder den Beihilfestellen übernommen. Die Vergütung richtet sich hierbei nach der GOP. Bitte erkundigen Sie im Voraus bei ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie übernommen werden.

•  Selbstzahler:
Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der GOP. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle und es werden auch keine Diagnosen oder Informationen an die Krankenkasse weitergegeben. Paartherapie kann nur als Selbstzahler getragen werden.

•  Gesetzliche Versicherung:
Aus abrechnungstechnischen Gründen kann ich Sie nur behandeln, wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, oder die Behandlungskosten selbst übernehmen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind können Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie in der nächsten Zeit behandeln kann. Bitte wenden Sie sich dazu zunächst an ihre Krankenkasse.